Archiv des Autors: Klaus Jarchow

Hindernisse? Gibt es nicht!

Dort, wo es verwinkelt ist, wo Tischbeine, Schränke, Tresen und andere Hindernisse den Reinigungs-Parcours verstellen, da kommt unser iMop lite ins Spiel. Das neuartige Gerät ist derart gelenkig und beweglich, dass selbst Schlangenmenschen vor Neid erblassen würden. Zudem erreicht der iMop alle Ritzen und Kanten.

Mit einer Aufladung säubert das Gerät dabei mehr als 1.000 m2 – und das technische Wunderwerk ist zudem so leicht, dass es sich mühelos mit einer Hand über Treppen transportieren lässt. „Ich dachte zunächst, das Gerät schwebt“, sagen unsere Reinigungskräfte.

Mit seinem patentierten Mop-System erzielt das Ultraleichtgewicht auch an bisher unzugänglichen Stellen die gleichen Ergebnisse wie große Scheuersaugmaschinen. Immer öfter können wir so auf ‚handbetriebene Flachwischmops‘ für die nachträgliche Reinigung von Winkeln und Ecken verzichten.

Für unsere Kunden heißt dies: In einem Arbeitsgang erzielen wir die gleichen Ergebnisse wie bei der zweistufigen Flächen- und Nachreinigung. Das spart nicht nur Zeit, sondern auch Kosten.

Geruchsneutralisation

Eine alte Parodie auf die Arie des Sarastro in Mozarts ‚Zauberflöte‘ lautet: „In diesen heiligen Hallen, dort, wo kein Vogel singt, da lässt der Mensch was fallen, was ganz erbärmlich stinkt“. Auch für das Reinigungsgewerbe zählt daher die Geruchsneutralisation zu ihren zentralen Aufgaben – nicht nur im Sanitärbereich, sondern auch bspw. in Raucherzonen oder bei der Grundreinigung nach Zimmerbränden.

Wer versucht, unangenehme Gerüche einfach nur zu überdecken, der verdoppelt unter Umständen sogar die Belästigung: ‚Kalter Rauch an Veilchenduft‘ ist einfach keine Lösung. Immer mehr Verwendung finden daher heute ‚Sprüh-Verfahren‘, anstelle der alten ‚Urinal-Steine‘ oder der ‚Duft-Bäumchen‘. Die haushaltsüblichen Substanzen in solchen Sprühnebeln – ob Essig oder spezielle Zitrusöle – spalten schlicht langkettige Moleküle auf, die den Geruch verursachen. Darüber hinaus sind sie weder ‚lungengängig‘ noch in irgendeiner Form gesundheitsschädlich. Die Luft vor Ort riecht danach nicht anders, sie ‚duftet‘ oft gar nicht mehr.

Unsere Kunden können sich so darauf verlassen, dass ihre Räumlichkeiten auch auf ‚feine Nasen‘ stets den besten Eindruck machen.

 

Handschuhe: Die zweite Haut

Es liegt eigentlich auf der Hand: Schon ständiger Kontakt mit Wasser schadet unserer Haut. Zwar ist das Wasser selbst kein Schadstoff, es verringert aber den natürlichen Fettmantel, der unsere Haut umgibt. Auch deshalb sind Handschuhe im Reinigungsgewerbe Pflicht. Denn unsere Hände sind nun mal das Werkzeug, das dort im Alltag am häufigsten zum Einsatz kommt.

Die verwendeten Einweg-Handschuhe müssen in unserem Unternehmen vier Kriterien erfüllen: 1. Sie müssen sicher vor Schadstoffen schützen. 2. Sie müssen sich leicht wechseln lassen. 3. Sie sollten über anti-allergene Eigenschaften verfügen. 4. Sie sollten beim Tragekomfort ein warmes und trockenes Gefühl vermitteln, und trotzdem eine präzise Griffigkeit bewahren. Wir vertrauen hier übrigens der Firma Vileda.

Derart ‚handlich‘ ausgerüstet, können sich dann auch unsere Kunden darauf verlassen, dass in ihren sanitären Feuchträumen stets perfekte Hygiene herrscht.

Neue TRGS: Besen, Besen, sei’s gewesen …

Als Arbeitsgerät im Reinigungsgewerbe hat der gute, alte Besen längst ausgedient. Denn er wirbelt bei der Arbeit in jedem Fall Staub auf, vor allem die gefährlichen A-Stäube, auch Feinstäube genannt, die der menschliche Organismus dann nicht mehr abhusten kann, weil diese Partikel kleiner als 2,5 Mikrometer sind.

Der Umgang mit diesen ebenso lästigen wie gefährlichen Stäuben wird jetzt durch die geänderten Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) schärfer gefasst. Seit dem Januar 2019 sind diese neuen Regeln in Deutschland verbindlich geworden. Für Feinstäube gilt von nun an die TRGS 900 der IFA-Gefahrstoffliste.

Für das Reinigungsgewerbe heißt dies, dass allem Staub möglichst nur noch ‚feucht‘ zu Leibe gerückt werden darf. In selten genutzten, stark verstaubten Örtlichkeiten binden bspw. auch Ölspäne den gesundheitsschädlichen A-Staub sicher ab. Zum Saugen von Gewerbe- und Büroflächen verwenden wir ferner Gewerbesauger mit Filterbeuteln der Staubklasse M. Sie schützen die Mitarbeiter wie auch unser Reinigungspersonal.

Der abgelagerte Staub wird übrigens vor allem dort zu einem größeren Problem, wo noch keine regelmäßige Unterhaltsreinigung erfolgt, wie zum Beispiel auf Baustellen oder in seltener genutzten Räumen. Jeder Gewerbetreibende sollte sich daher überlegen, ob er nicht erfahrene Dienstleister mit dieser Aufgabe betreut, um im Falle einer Kontrolle nicht in Sanktionsmechanismen zu geraten.

Mit unserer Hilfe jedenfalls können Kunden sicher sein, dass der neue Grenzwert von 1,25 Milligramm A-Staub je Kubikmeter nirgends überschritten wird.

Digitalisierung – Zukunft des Reinigungsgewerbes

Das ‚Zukunftsforum Gebäudedienste‘ in Hamburg war für unsere Branche ein Weckruf. Im Zentrum aller Vorträge stand das Thema der Digitalisierung der Arbeit. Schon im Jahr 2022 würden 42 % aller Arbeitsstunden von Maschinen erbracht, prophezeite der Netzökonom Dr. Holger Schmidt in seinem Referat über die „Arbeit 4.0“ im Reinigungsgewerbe.

Einig war man sich darin, dass dieser rapide digitale Wandel nicht nur durch den technischen Fortschritt bewirkt würde, sondern auch und vor allem durch den zunehmenden Mangel an menschlichen Fachkräften. Die Roboter füllen, so gesehen, schlicht Lücken auf dem Arbeitsmarkt, existierendes Personal wächst dagegen zunehmend in die Bereiche Koordination, Logistik, Steuerung und Wartung hinein.

Hinzu kommt, dass auch durch die neuen Möglichkeiten der Architektur extreme Herausforderungen auf die Branche zukommen. Direkt vor dem Tagungssaal hatten die Teilnehmer die Hamburger Elbphilharmonie vor Augen. Prof. Dr. Manfred Helmus von der Bergischen Universität Wuppertal sprach über die gigantische Aufgabe, für diesen Koloss eine perfekte Außenreinigung zu organisieren.

Während Tino Raspe von der DBAB noch über die vollautomatische Reinigung von Bahnhöfen in Deutschland sprach, verrichteten seine Roboter bereits ihre Reinigungsaufgaben im Saal, direkt zwischen den Stuhlreihen der Besucher.

Über Mentalitätsprobleme nicht nur in unserer Branche sprach dann der Experte für das Thema ‚Zukunft der Arbeit‘, Franz Kühmayer: „Wir arbeiten in den Strukturen von gestern mit den Methoden von heute an den Problemen von morgen vorwiegend mit Entscheidungsträgern, die in den Kulturen von vorgestern aufgewachsen sind, und die das übermorgen in den Organisationen nicht mehr erleben werden“, sagte er.

Unsere Kunden dürfen sich hingegen mit Sicherheit darauf verlassen, dass wir ihnen auch in Zukunft perfekte Reinigungserlebnisse liefern werden, selbst wenn dann das leise Surren von Robotern diese Aufgaben erledigen wird.

Mindestlohn? Wir liegen weit darüber …

Seit dem 1. Januar 2019 ist der tarifliche Mindestlohn im Gebäudereiniger-Handwerk erneut gestiegen – auf 10,56 Euro bei der Innenreinigung und auf 13,82 Euro für die Außen- und Glasreinigung. Damit liegt unser Gewerbe erneut deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn von derzeit 9,19 Euro (seit dem 1. 1. 2019). Fest vereinbart sind bereits weitere Lohnsteigerungen für das Jahr 2020. Die Verordnung über Lohngruppen in unserem Gewerbe findet sich hier.

Trotz des harten Wettbewerbs im Reinigungsgewerbe setzen wir bei Söffge unverändert auf Konkurrenzfähigkeit durch Einsatz innovativer Technik, keinesfalls aber durch Lohn-Dumping. Auch deshalb, weil wir natürlich ständig qualifizierte und engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für unsere Aufgaben gewinnen möchten.

So können sich unsere Kunden sicher sein, dass auch im neuen Jahr hochmotivierte Menschen alle anfallenden Reinigungsaufgaben zu ihrer vollen Zufriedenheit erledigen.

Nach dem Fest kommt die Arbeit

Sobald der letzte Gast zum Jahreswechsel mehr oder minder trunken ins Bett gewankt ist, beginnt für unsere Teams auch schon die Arbeit. Dort, wo in der Silvesternacht Papierschlangen, Büffets, Böller und viel Alkohol im Spiel waren, soll zum neuen Jahr alles wieder im alten Glanz erstrahlen. Für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist daher das Ende des Jahres ein eher besinnliches Fest.

All unseren Kunden, all unseren Freunden und Partnern wünschen wir an dieser Stelle dennoch eine rauschende Silvesterfeier – und viel Erfolg im neuen Jahr. Für die gewohnte Ordnung hinterher sorgen dann wir.

Wendig wie ein Wiesel

Leere Räume sind im Reinigungsgewerbe nur höchst selten zu finden. Allenfalls Turnhallen kommen diesem Bild nahe. Arztpraxen aber, Klassenzimmer, Verkaufsflächen, Lagerhallen oder Wartezimmer stehen immer voller Regale und Packtische, voller Tische und Büromöbel. Eine Reinigungsmaschine muss sich an diese Gegebenheiten anpassen. Wendig muss sie sein, wenig Kraftaufwand erfordern, und trotzdem perfekte Reinigungsergebnisse liefern. So wie unsere CT 46 der Firma IP Gansow.

Drei Stunden Betriebszeiten liefern die Batterien mit ihren 105 Ah, eine Tankfüllung von 46 Litern reicht für knapp eine Stunde Glanzleistung. Selbst bei Publikumsverkehr ist diese Scheuersaugmaschine auf allen Hartfußböden einsatzfähig. Dafür sorgt ihr flüsterleiser Betrieb, vor allem aber der dreistufige Absaugmotor mit seinen Sauglippen, wodurch ein absolut trocknes Resultat im Handumdrehen entsteht. Jede Rutschgefahr ist somit ausgeschlossen.

Für unsere Kunden heißt dies: Sie können von uns zu jeder Tages- und Nachtzeit ein perfektes Reinigungsresultat erwarten.

 

Milizid – das Multitalent

Es wäre unpraktisch, ständig eine ganze Batterie von Reinigungsmitteln mit sich zu führen. Bei der Reinigung im Sanitärbereich vertrauen wir seit Jahren auf einen einzigen kalk- und fettlösenden Reiniger: auf Milizid von Dr. Schnell. Derart Bewährtes sollte man einfach nicht wechseln.

Ohne mechanische Anstrengung beseitigt Milizid – quasi ‚in einem Wisch‘ – Kalk, Urinstein, Rost, Hautfett, Kosmetikrückstände oder Zementschleier, und das auf nahezu allen denkbaren Oberflächen: von Porzellan, Edelstahl oder Chrom, über Kunststoff, Steinzeug und Glas, bis hin zu Emaille, Gummi oder Aluminium. All diese Materialien erstrahlen danach in altem Glanz.

Auch die Umwelt dankt uns für unsere Arbeit, denn Milizid ist zu 99 Prozent biologisch abbaubar. Überdies entfaltet dieses Reinigungsmittel seine volle Wirkung bereits bei einer Konzentration von 0,25 Prozent im Reinigungswasser.

Unsere Kunden freuen sich danach über ein perfektes Reinigungsergebnis, das nicht nur hygienisch, sondern stets auch höchst präsentabel ist.

Im Test

Nicht die Werbebroschüre ist es, wo sich neues Gerät bewähren muss, seine tatsächlichen Qualitäten zeigen sich erst im Alltag des Reinigungsgewerbes. Bei uns befinden sich derzeit die neuen Vileda Reinigungswagen der Serie Origo 2 in einem Test auf Herz und Nieren.

Bisher liegen sie in diesem Test bisher auch weit vorn: Die rollenden Materiallager – vor allem der Origo 2 A-B – zeichnen sich vor anderen durch unübersehbare Vorteile aus: Zum einen können die Wagen bis zu fünf Mops und andere Reinigungsaufsätze stets griffbereit transportieren. Eine narrensichere Farb-Codierung verhindert Verwechslungen bei den Reinigungsmaterialien. Das Test-Gerät lässt sich zudem ergonomisch an die Körperhöhe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anpassen. Und falls es einmal etwas enger werden sollte, lassen sich die Reinigungsmodule voneinander problemlos entkoppeln. Auch rollen die Verbrauchsmittel und Abfälle niemals offen durch die Welt, weil sich die Behälter sicher verschließen lassen. So bleibt die Hygiene gewährleistet. Keime können nicht ‚verschleppt‘ werden.

Kurzum: Unsere Kunden können so sicher sein, dass alle anfallenden Reinigungsarbeiten stets mit einem optimalen und sachgerechten Einsatz von Werkzeug und Verbrauchsmaterialien durchgeführt werden.